Mein Angebot

Mein Angebot als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen/Erkrankungen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter (0 – 18 Jahre) sowie bei Heranwachsenden (bis zum 21. Lebensjahr).
Dazu gehören u.a. Angsterkrankungen, emotionale Störungen, Zwangsstörungen, Anpassungsstörungen, Essstörungen, nichtorganische Schlafstörungen, Störungen des Sozialverhaltens und hyperkinetische Störungen, Ticstörungen, Regulationsstörungen im Säuglingsalter, Entwicklungsstörungen, Schmerzstörungen, Somatoforme Störungen, Traumafolgestörungen.

Elternberatung und Beratung von Bezugspersonen (in Schulen, Kindergärten, Jugendhilfeeinrichtungen etc.).


Methodik

Zu Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung finden zwei Termine in der Sprechstunde statt, in denen es um eine erste Darstellung der aktuellen Situation und der aktuellen Themen des Kindes und der Familie geht.

Es folgen ggf. probatorische Sitzungen, die zur Diagnosestellung, Therapieplanung und natürlich auch zur Entscheidungsfindung („Möchte ich mich auf eine psychotherapeutische Behandlung einlassen?“) notwendig sein können.

Nach dieser Phase wird bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie (Verhaltenstherapie) gestellt – je nach Krankheits- und Störungsbild wird eine Kurzzeittherapie  oder Langzeittherapie  beantragt.

Zum Einsatz kommen verschiedene psychotherapeutische Verfahren und Methoden wie z. B. Anleitung zum Selbstmanagement, soziales Kompetenztraining, Entspannungsverfahren, Achtsamkeitstraining, Expositionsbehandlungen, systematische Desensibilisierung, kognitive Umstrukturierung von dysfunktionalen Überzeugungen, Anwendung von EMDR bei Traumafolgestörungen und Integriertes EMDR bei Kopfschmerzen/Migräne (siehe dazu Link zu EMDRIA  Deutschland e. V. ).

Bei der Therapie von Kindern und Jugendlichen werden die Bezugspersonen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Störungsbild- aktiv in den Therapieprozess mit einbezogen.

Die psychotherapeutische Behandlung ist eine Kassenleistung, d.h. sie wird von der gesetzlichen- und privaten Krankenkassen (nach Antragstellung und Begründung durch die Therapeutin) übernommen.

Eine Therapie wird in der Regel beendet, wenn sich die Symptome gebessert haben oder keine Symptome mehr vorliegen – oder der Patient dies möchte.

Im Verlauf der Behandlung kann u. U. festgestellt werden, dass der ambulante Rahmen nicht ausreicht, um eine Verbesserung des Zustandes oder eine Heilung zu erzielen. Weiterführende Hilfe kann dann durch ein tagesklinisches oder stationäres psychotherapeutisches Angebot (Adressen siehe unter Links) geleistet werden.

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